Samstag, 29. November 2014

St. Louis Blues II

Hallo Freunde,

mein vergangener Beitrag war dem St. Louis Blues von W.C. Handy gewidmet. Dieses Stück ging vor hundert Jahren als einer der bahnbrechenden Titel des Oldtime-Jazz in die Welt hinaus. Dummerweise hatte ich mich zu der Bemerkung verstiegen, ich hätte schon das ganze Jahr im Sinn gehabt, dieses Jubiläum zu würdigen. Denn prompt trat mein alter Freund und Kritikaster Buddy Yesterday auf den Plan und wollte es genau wissen: 100 Jahre, gut und und schön - aber wann genau vor einhundert Jahren?. Ich habe mich also schlau gemacht. Schließlich wollte ich den lieben Buddy nicht enttäuschen. Das war gar nicht so einfach. Aber jetzt hab`ichs: der St. Louis Blues wurde genau am 11. September 1914 mit dem Copyright versehen. Und bevor Buddy jetzt auch noch ankommt, wie es denn mit dem Dallas Blues von Hart A. Wand war, über den ich ja auch einige Zeilen verloren hatte: dessen Copyright datiert auf den 06. September 1912. Ich hatte ja geschrieben, dass Handy und Wand ihre Blues sozusagen auf der Strasse aufgelesen haben. Für den Dallas Blues ist dies ganz gut belegt. In der Copyright-Anmeldung heisst es nämlich: "music anonymous". Wand ist lediglich als Verleger angegeben. Das Arrangement wird einer gewissen M. Annabel Robbins zugeschrieben. Erst später wird Hart A. Wand auch als Komponist mit dem Dallas Blues in Verbindung gebracht. Vielleicht spielte hier auch eine Rolle, dass W.C. Handy mit dem St. Louis Blues 1914 ganz unverblümt die Urheberrechte für sich in Anspruch nahm, obwohl es auch bei ihm hätte heissen müssen: "music anonymous". In beiden Fällen aber gilt: Handy und Wand haben dazu beigetragen, den Blues populär zu machen, und sie haben vielen grossen Jazzmusikern eine Vorlage für wunderbare Interpretationen geliefert..........

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Soviel für heute.
Herzlich Euer
Heribert von Stomp

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